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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für www.onlinerolladen.com gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen getroffen werden, sind in diesem Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

1.3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote von G&M Beschattung sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass G&M Beschattung diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bestätigt hat.

2.2. Abbildungen, Farben, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von G&M Beschattung gehören, bleiben im Eigentum von G&M Beschattung.

2.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme des durch die Bestellung des Käufers abgegebenen Vertragsangebots durch G&M Beschattung zustande. G&M Beschattung übersendet dem Käufer in diesem Fall eine Auftragsbestätigung.

2.4. Änderungen im Design bzw. technischer Weiterentwicklungen unserer Produkte sind freibleibend jederzeit vorbehalten.


3. Preise

Unsere Preise verstehen sich bei Lieferanschriften innerhalb Deutschlands inkl. Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten.


4. Lieferung

4.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

4.2. Falls G&M Beschattung schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen, beginnend mit dem Zugang des Nachfristsetzungsschreibens zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Wahl der Versandart obliegt nach Ermessen von G&M Beschattung. Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin ausdrücklich schriftlich, verbindlich zugesagt wurde.

4.3. G&M Beschattung behält sich das Recht der Teillieferung offen.

4.4. Die Lieferung erfolgt immer auf Gefahr des Käufers. Auf Wunsch kann eine Transportversicherung zu Lasten des Käufers abgeschlossen werden.

4.5. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. G&M Beschattung wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert G&M Beschattung die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Für die Einlagerung G&M Beschattung nach Ermessen übliche Vergütung verlangen.

4.6. Gerät der Käufer mit der Annahme der Waren in Verzug, so ist G&M Beschattung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.

4.7. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4.8. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

4.9. Beruht der Lieferverzug des Verkäufers auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, so ist der Käufer berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Kaufpreises, maximal nicht mehr als 10 % des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind dann ausgeschlossen.


5. Rückgaberecht

5.1. Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben, es sei denn, es handelt sich um Artikel die nach Ihren Spezifikationen angefertigt wurden (z.B. Rollläden, Panzer. etc.).

5.2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären.

5.3. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige eröffnung eines RMA Verfahrens oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Ihre Kosten und Gefahr. Die das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

         G&M Beschattung
         -www.Onlinerolladen.com
         Postfach 10 04 22
         31754 Hameln



6. Rückgabefolgen

6.1. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

6.2. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1. G&M Beschattung behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die G&M Beschattung gegen den Käufer im Zusammenhang mit den gekauften Waren (z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen) nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die G&M Beschattung aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.

7.2. Die weitere Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet. Mit Zahlungsverzug erlischt das Recht zur Weiterveräußerung/ -verarbeitung.
Der Käufer tritt G&M Beschattung seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung/-verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen sicherungshalber bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen von G&M Beschattung an. Der Weiterveräußerung steht der Einbau in Grundstücken oder Baulichkeiten oder die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Käufer gleich. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Die Befugnis G&M Beschattung die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sie kann u.a. ausgeübt werden, wenn der Käufer Zahlungsbedingungen nicht einhält. Der Käufer hat auf Verlangen von G&M Beschattung unverzüglich alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazu gehörigen Unterlagen unverzüglich auszuhändigen, sowie dem Drittschuldner die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Sicherungsrechte von G&M Beschattung hat der Käufer auf diese Rechte hinzuweisen und G&M Beschattung umgehend zu informieren. Er ist verpflichtet, die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung solcher Eingriffe, die Kosten von Interventionsprozessen zu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können.

7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist G&M Beschattung berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn es finden die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.

7.4. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von G&M Beschattung nicht nach, so kann die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer.

Stand: 13.01.2010

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Dann rufen Sie uns einfach an bzw. schreiben uns:

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Tel.: 0180 / 5 46 00 01*
Fax: 05151 / 98 10 89 9
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